AS 2007 3371
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Änderung vom 27. Juni 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 30. Juni 19931 über die Durchführung von statistischen Erhe- bungen des Bundes wird wie folgt geändert:
Art. 9 Abs. 1bis 1bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 20042 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Euro- päischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwend- bar sind: a. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 19973 über die Gemeinschaftsstatistiken in der Fassung vom 31. Oktober 2003; und b. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 20024 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken – Regelung des Zugangs zu vertrau- lichen Daten für wissenschaftliche Zwecke in der Fassung vom 19. Juli 2006.
II Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.
Anhang
Bundesamt für Statistik, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Arbeitskräfte- erhebung (SAKE) Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemo- graphische und ökonomische Merk- male zur Bestimmung der Lebens- lage der Zielperson und Haushalts- mitglieder Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haus- halten, telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig für die in der laufenden Erhebung befragten Personen Obligatorisch für die in der Pilot- erhebung 2008 befragten Personen Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Bei Personen, die während mehreren Jahren an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnung und Antworten aus dem Vorjahr wieder verwendet werden. Personen, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, wird eine Entschädigung ausgerichtet.
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Aktualisierungserhebungen des Betriebs– und Unterneh- mensregisters (BUR) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Aktualisierungserhebungen des Betriebs– und Unter- nehmensregisters (BUR) Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lehrlinge; Anzahl Grenzgänger; Art der wirt- schaftlichen Tätigkeit; Ausland- verflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Unternehmensstruktur, Unternehmensstatus, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unter- nehmen, Jahr der Tätigkeitsauf- nahme, Gründungsform Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftssektoren Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts- stellen, Gemeinden, Verbände
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 werden die notwendigen Angaben zur Nach- führung des Betriebs- und Unter- nehmensregisters verwendet. In Abweichung von Artikel 9 dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnum- mer (BUR-Nr.), die vom BFS zuge- ordneten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unterneh- mens oder einen Nebenbetrieb han- delt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössen- klassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstät- ten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 ver- öffentlicht werden.
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, CH-SILC) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Erhebungsgegenstand: Einkommens- und Vermögens- situation von privaten Haushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zur Armut, zur sozialen Aus- schliessung und zu den Lebens- bedingungen, weitere sozio- demografische und sozio- ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslagen der Haushalte und deren Mitglieder, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Daten- erhebung aus Steuerregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befragung) und kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Obligatorisch für steuerpflichtige natürliche Personen (Register- erhebung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus dem Vorjahr wieder verwendet werden.
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Bundesamt für Statistik, Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsgegenstand: Inländische Nutzfahrzeuge; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung auf dem Korrespondenz- weg, Auswertung der LSVA-Daten und Fahrtenschreiber Befragte: Halter/innen von inländischen Nutzfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: Zusatzerhebung: Güterverkehr an der Schweizer Grenze (Durchführung: Bundesamt für Statistik)
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Bundesamt für Statistik, Statistik des öffentlichen Verkehrs Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik des öffentlichen Verkehrs Erhebungsgegenstand: Technische Angaben, Fahrzeuge, Betriebs- und Verkehrsleistungen, Personalbestand und Finanzen der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Quartalsweise (Eisenbahnen), jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Periodische Erhebung der Fahrleistungen Aufgehoben
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Bundesamt für Statistik, Neurentnerstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Neurentnerstatistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Rentenbezüge der 1. Säule Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und Zentrale Ausgleichs- stelle (ZAS) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2005 Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Sozialversicherungen, Zentrale Ausgleichsstelle Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Statistik der sozial-medizinischen Institutionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der sozial- medizinischen Institutionen Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klienten. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung. Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutio- nen zur stationären Betreuung von Invaliden und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen, Kantone. Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone
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Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kostendeckungsgrades, der Wirt- schaftlichkeit und der Qualität der Leistungen (Art. 21 Abs. 4 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Preisüberwacherin oder der Preisüberwacher verwendet diese Daten zur Erfüllung der Auf- gaben nach Artikel 4 des Preis- überwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (PüG; SR 942.20). Die kantonalen Gesund- heitsdirektionen, die mit der Durch- führung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung des KVG betraut sind, können diese Daten verwenden, soweit es für die Erfüllung der ihnen nach dem KVG übertragenen Aufgaben erforderlich ist (Art. 84 KVG).
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Bundesamt für Statistik, Krankenhausstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Krankenhausstatistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Leistungsangebot, Ausbildungs- möglichkeiten, Betten, Pflegetage und Leistungen; Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben; zahl und Struktur der Beschäftigten und Patienten; Finanzbuchhaltung (Auf- wand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuch- haltung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser, Kantone Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem Bundesamt Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kostendeckungsgrades, der Wirt- schaftlichkeit und der Qualität der Leistungen (Art. 21 Abs. 4 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Preisüberwacherin oder der Preisüberwacher verwendet diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 4 des Preis- überwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (PüG; SR 942.20). Die kantonalen Gesund- heitsdirektionen, die mit der Durch- führung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung des KVG betraut sind, können diese Daten verwenden, soweit es für die Erfüllung der ihnen nach dem KVG übertragenen Aufgaben erforderlich ist (Art. 84 KVG).
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX) Erhebungsgegenstand: Organisationen nach Rechtsformen, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klienten; Betriebsrechnung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Organisationen, welche Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Keine
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Bundesamt für Statistik, Schweizerische Studierendendatei Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Studierenden- datei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem) Erhebungsgegenstand: Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hoch- schulstudien vor einer extrauniversi- tären Instanz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Semesterweise für die Studierenden, laufend für die Prüfungen Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatri- kulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; Hoch- schule; Studiensemester; Studien- kategorie, Studienstufe und Studien- gang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studien- gang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtanzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studien- berechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Erhebung bei den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen zum Übergang vom Studium in den Beruf Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Erhebungsgegenstand: Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbs- verlauf unter besonderer Berück- sichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufs- biographischer Werdegang Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizerischen Register der Studierenden SHIS Befragte: Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: einige Jahre nach dem Studienabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhoch- schulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Schweizerische Hochschulpersonaldatei Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Hochschulpersonaldatei Erhebungsgegenstand: Leistungen der in den schweizeri- schen Hochschulen beschäftigten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Statistik der Hochschulfinanzen (inkl. Fachhochschulen) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Hochschulfinanzen Erhebungsgegenstand: Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Schweizerische Hochschulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungs- direktorenkonferenz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Staatssekretariat für Bildung und Forschung Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Erhebung über Forschung und Entwicklung in den Hochschulen Aufgehoben
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Statistik, Statistik der Strafverbüssung durch gemeinnützige Arbeit Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der gemeinnützigen Arbeit Erhebungsgegenstand: Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Straf- gesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, soziodemographische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäfti- gungssektoren Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugs- behörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und Länder Osteuropas sowie GUS-Staaten Erhebungsorgan: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Bezeichnung der Erhebung: Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens Erhebungsgegenstand: Leistungen (Entwicklungszusam- menarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwick- lungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens, an schweizerische Organisationen oder direkt einbezahlte Beiträge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, schriftliche Befragung Befragte: Kantone und Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung – Periodizität: Alle fünf Jahre: Vollerhebung. Weitere Jahre: Erhebung in den Gemeinden und Kantonen, die Beiträge leisten Mitwirkende bei der Durchführung: Institut universitaire d’études du développement (IUED), Genf Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Umwelt, Sonderabfallstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Umwelt Bezeichnung der Erhebung: Sonderabfallstatistik Erhebungsgegenstand: Sonderabfälle und ihre Behandlung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind. Befragte: Entsorgungsunternehmen von Sonderabfällen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Umweltschutzfachstellen Besondere Bestimmungen: Keine
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Eidgenössische Steuerverwaltung, Gesamtschweizerische Vermögensstatistik Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Bezeichnung der Erhebung: Gesamtschweizerische Vermögensstatistik Erhebungsgegenstand: Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Rein- vermögens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern oder Listen
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Landwirtschaft, Obstkulturen der Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Obstkulturen der Schweiz Erhebungsgegenstand: Bewirtschafter, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Bäume und Pflanz- abstände Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit Befragte: Kantone bzw. Kantonale Zentral- stellen für Obstbau (KZO) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Anfang Januar bis Ende September Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Landwirtschaft, Ertrag der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Nachernteerhebung) Aufgehoben
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Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2007
Bundesamt für Landwirtschaft, Rebbau-Statistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Landwirtschaft Bezeichnung der Erhebung: Rebbau-Statistik Erhebungsgegenstand: Rebfläche nach Rebsorten, Gemeinden und Kantonen, Volumen der Trauben- bzw. Mosternte, Qualität in Brix (oder Öchslegrade) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Rebbaukataster, Weinernte- deklarationen Befragte: Kantone, Rebbewirtschafter und Rebbewirtschafterinnen, Wein- kellereien Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: September–November Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone
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