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AS 2007 3581

AS 2007 3581

Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)

Änderung vom 28. Juni 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:

I Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 3 Betrifft nur den französischen Text.

Betrifft nur den französischen Text.

Betrifft nur den französischen Text.

Betrifft nur den französischen Text.

1 SR 832.112.31

2007-1196 3581

Krankenpflege-Leistungsverordnung AS 2007

Art. 12 Bst. k Ziff. 2 Die Versicherung übernimmt neben den Kosten für die Diagnose und die Behand- lung auch die Kosten der folgenden Massnahmen der medizinischen Prävention

Massnahme Voraussetzung

… k. Hepatitis B-Impfung 2. Impfung nach den Empfehlungen des BAG und der EKIF von 1997 (Beilage zum Bulletin des BAG 5/98 und Ergänzung des Bulletins 36/98) gemäss dem «Schweizerischen Impf- …

Art. 20 Grundsatz Die Versicherung leistet eine Vergütung an Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung im Sinne einer Überwachung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, die auf ärztliche Anordnung von einer Abgabestelle nach Artikel 55 KVV abgegeben werden und von der versicherten Person selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich an der Untersuchung oder der Behandlung mitwirkenden Person angewendet werden.

Art. 20a Liste der Mittel und Gegenstände

1 Die Mittel und Gegenstände sind in Anhang 2 nach Arten und Produktgruppen

aufgeführt. 2 Mittel und Gegenstände, die in den Körper implantiert werden oder von Leistungs- erbringern nach Artikel 35 Absatz 2 KVG4 im Rahmen ihrer Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verwendet werden, sind in der Liste nicht aufgeführt. Die Vergütung wird mit der entsprechenden Untersuchung oder Behandlung in den Tarifverträgen geregelt.

3 Die Mittel- und Gegenständeliste wird in der Amtlichen Sammlung des Bundes-

rechts (AS) und in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) nicht veröffentlicht. Sie wird in der Regel jährlich herausgegeben.5

2 SR 832.10

3 Supplementum VIII (Ordner «Infektionskrankheiten – Diagnose und Bekämpfung»).

Bundesamt für Gesundheit, Bern 2006. 4 SR 832.10 5 Die Mittel- und Gegenständeliste kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bestellt und beim Bundesamt für Gesundheit, Kranken- und Unfallversicherung, 3003 Bern oder unter der Internetadresse eingesehen werden.

Krankenpflege-Leistungsverordnung AS 2007

Art. 21 Anmeldung Vorschläge für die Aufnahme von neuen Mitteln und Gegenständen in die Liste sowie für den Umfang der Vergütung sind beim BAG einzureichen. Das BAG prüft den Vorschlag und unterbreitet ihn der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände.

Art. 35b Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz Überprüfung innert 36 Monaten

1 Für die Überprüfung eines Originalpräparats nach Artikel 65a Absatz 1 KVV muss

die Zulassungsinhaberin dem BAG spätestens 30 Monate nach der Aufnahme des Originalpräparats in die Spezialitätenliste folgende Unterlagen einreichen:

II

1 Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.

2 Anhang 2 «Mittel- und Gegenständeliste»6 gilt in der Fassung vom 1. August

2007.

3 Anhang 3 «Analysenliste»7 gilt in der Fassung vom 1. August 2007.

III

1 Diese Änderung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. August 2007 in Kraft.

2 Artikel 21 tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

28. Juni 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin

6 In der AS nicht veröffentlicht (Art. 20a)

7 In der AS nicht veröffentlicht (Art. 28)

Krankenpflege-Leistungsverordnung AS 2007

Anhang 1 (Art. 1)

Ziff. 1, 2, 6 und 9

Massnahmen Leistungs- Voraussetzungen gültig ab pflicht

1 Chirurgie

1.4 Urologie und Proktologie

… Urologische Stents Ja Wenn ein chirurgischer Eingriff aufgrund 1.8.2007 von Komorbidität oder schwerer körper- licher Beeinträchtigung oder aus technischen Gründen kontraindiziert ist. …

2 Innere Medizin

2.5 Krebsbehandlung

… Aktive spezifische Nein 1.8.2007 Immuntherapie zur adjuvanten Behand- lung des Kolonkarzi- noms im Stadium II …

6 Ophthalmologie

… Keratokonusbehand- Ja Zur Korrektur des irregulären 1.8.2007 lung mittels intra- Astigmatismus bei Keratokonus, sofern stromaler Ringe eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinse nicht möglich ist oder Kontaktlinsen- unverträglichkeit besteht. Durchführung an A-, B- und C-Zentren/ Kliniken (gemäss der Liste der FMH für anerkannte Weiterbildungsstätten in der Ophthalmologie). …

Krankenpflege-Leistungsverordnung AS 2007

Massnahmen Leistungs- Voraussetzungen gültig ab pflicht

9 Radiologie

9.3 Interventionelle Radiologie

… Protonen- Ja In Evaluation 1.1.2002/ Strahlentherapie Kostenübernahme nur auf vorgängige 1.7.2002/ besondere Gutsprache des Versicherers 1.8.2007 und mit ausdrücklicher Bewilligung des bis Vertrauensarztes oder der Vertrauens- 31.12.2010 ärztin. Wenn aufgrund von enger Nachbarschaft zu strahlenempfindlichen Organen oder aufgrund von besonderem Schutzbedarf des kindlichen bzw. jugendlichen Organismus keine ausreichende Photonen- bestrahlung möglich ist. Indikationen: – Tumore im Bereich des Schädels (Chordome, Chondrosarkome, Platten- epithelkarzinome, Adeno- und adeno- cystische Karzinome, Lymphoepi- theliome, Mucoepidermoidkarzinome, Esthesioneuroblastome, Weichteil- und Knochensarkome, undifferenzierte Karzinome, seltene Tumore wie z.B. Paragangliome) – Tumore des Hirns und der Hirnhäute (Gliome Grad 1 und 2, Meningiome) – Tumore ausserhalb des Schädels im Bereich der Wirbelsäule, des Körper- stamms und der Extremitäten (Weich- teil- und Knochensarkome) – Tumore bei Kindern und Jugendlichen Durchführung am Paul Scherrer-Institut, Villigen Einheitliches Evaluationsdesign mit Mengen- und Kostenstatistik …

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