AS 2007 3949
Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatelliten-Organisation für die Seeschifffahrt
Übereinkommen vom 3. September 1976 über die Internationale Fernmeldesatelliten-Organisation für die Seeschifffahrt (INMARSAT)
SR 0.784.607; AS 1989 1926
Änderungen des Übereinkommens und der Betriebsvereinbarung Angenommen von der INMARSAT-Versammlung am 9. Dezember 1994 Angewandt seit dem 9. Dezember 1994
Übersetzung1 A.
(1) Änderung des Titels a) Die Titel des Übereinkommens und des Betriebsübereinkommens werden in «Übereinkommen über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommu- nikation (Inmarsat)» bzw. in «Betriebsvereinbarung über die Internationale Organi- sation für mobile Satellitenkommunikation (Inmarsat)» geändert. b) Demzufolge ist der Wortlaut des Übereinkommens und der Betriebsvereinbarung zu ändern: «Internationale Fernmeldesatelliten-Organisation für die Seeschifffahrt (INMARSAT)» ist durch «Internationale Organisation für mobile Satellitenkommu- nikation (Inmarsat)» und «INMARSAT» ist durch «Inmarsat» zu ersetzen.
(2) Artikel 13: Rat – Zusammensetzung a. Der dritte Satz von Artikel 13 Absatz 1a wird durch folgenden Text ersetzt: «… Würde dadurch, dass zwei oder mehr Unterzeichner gleiche Investitionsanteile haben, oder aus dem in Absatz 3 dieses Artikels aufgeführten Grund die Zahl der Vertreter im Rat zweiundzwanzig überschreiten, so werden ausnahmsweise alle vertreten.»
b. Der folgende Absatz wird neu als Absatz 3 in Artikel 13 hinzugefügt: «3) Um die Kontinuität der Vertretung im Rat sicherzustellen, ist ein einzelner oder eine Gruppe von gemäss Absatz (1)(a) dieses Artikels vertretener(n) Unterzeich- ner(n) auch dann bis zur nächsten offiziellen jährlichen Neufestlegung der Investi- tionsanteile einzeln oder als Gruppe vertreten, wenn sich die Zusammensetzung des Rates durch das Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung für einen neuen Unterzeich- ner oder durch die Bildung einer neuen Gruppe ändert. Die Vertretung als Teil einer Gruppe ist jedoch nicht mehr möglich, wenn diese aufgrund des Austritts eines
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2007 3949).
2007-1462 3949
INMARSAT AS 2007
Unterzeichners oder mehrerer Unterzeichner gemäss diesem Artikel nicht mehr im Rat vertreten sein kann.» B. Weiter beschliesst die Versammlung, dass die obengenannten Änderungen unmittelbar vorgenommen und angewandt werden, unter Vorbehalt ihres Inkrafttre- tens.