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AS 2007 4327

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg

Änderung vom 30. August 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:

I Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonde- ren Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Depar- tement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wird wie folgt geändert:

Art. 8 Kreditpunktesystem Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kredit- punkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.

Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1

1 BeidePrüfungen der Vorprüfungen des ersten und des zweiten Studienjahres

werden wie folgt durchgeführt: a. Prüfung 1:

1. eine Prüfungssession während des Studienjahres,

II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.

30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin

1 SR 811.112.245

2007-1688 4327

Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die AS 2007 ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg

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