AS 2007 4327
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
Änderung vom 30. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:
I Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonde- ren Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Depar- tement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg wird wie folgt geändert:
Art. 8 Kreditpunktesystem Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kredit- punkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.
Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1
1 BeidePrüfungen der Vorprüfungen des ersten und des zweiten Studienjahres
werden wie folgt durchgeführt: a. Prüfung 1:
1. eine Prüfungssession während des Studienjahres,
II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin
1 SR 811.112.245
2007-1688 4327
Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die AS 2007 ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg