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AS 2007 4627

Beschluss Nr. 3/2007 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Ersetzung der Tabellen III und IV b) des Protokolls Nr. 2 des Abkommens

Originaltext

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1972 in Bezug auf die Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Beschluss Nr. 3/2007 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Ersetzung der Tabellen III und IV b) des Protokolls Nr. 2 des Abkommens

Angenommen am 23. August 2007 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. August 2007

Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das am 22. Juli 19721 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemein- schaft, nachstehend «das Abkommen» genannt, geändert durch das am 26. Oktober

20042 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen

Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkom- mens in Bezug auf die Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungs- erzeugnisse, und auf das zugehörige Protokoll Nr. 23, insbesondere Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Zur Umsetzung des Protokolls Nr. 2 des Abkommens legt der Gemischte Ausschuss für die Vertragsparteien Referenzpreise auf dem Inlandsmarkt fest. Die tatsächlichen Preise auf den Inlandsmärkten der Vertragsparteien für die Roh- stoffe, auf die Preisausgleichsmassnahmen angewendet werden, haben sich geändert. Der Gemischte Ausschuss hat Ende 2006 Referenzpreise für alle Rohstoffe festge- setzt. Die Referenzpreise müssen mindestens einmal jährlich aktualisiert werden. Da die Marktpreise Ende 2006 im Getreidebereich sehr volatil waren, wurde eine Überprüfung der Repräsentativität dieser Preise im Mai 2007 vorgenommen. Da die vorgenommene Überprüfung der Preise substantielle Abweichungen vor- weist, werden die Referenzpreise und Grundbeträge in Tabellen III und IVb) ent- sprechend angepasst. beschliesst:

2007-1447 4627

Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. AS 2007 Abk. mit der EG. Beschluss Nr. 3/2007

Art. 1 Die Tabellen III und IV b) des Protokolls Nr. 2 werden durch die Tabellen in den Anhängen I und II dieses Beschlusses ersetzt.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2007 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel, 23. August 2007.

Für den Gemischten Ausschuss: Der Vorsitzende: Bernhard Marfurt

Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. AS 2007 Abk. mit der EG. Beschluss Nr. 3/2007

Anhang I Tabelle III

Referenzpreise der Gemeinschaft und der Schweiz auf dem Inlandmarkt

Landwirtschaftlicher Referenzpreise Referenzpreise Unterschied Rohstoff auf dem Inlandsmarkts auf dem Inlandsmarkts Referenzpreis der Schweiz der EG Schweiz/EG CHF je CHF je CHF je

100 kg Eigengewicht 100 kg Eigengewicht 100 kg Eigengewicht

Weichweizen 54,41 25,80 28,60 Hartweizen 42,16 32,38 9,80 Roggen 48,84 26,29 22,55 Gerste 44,16 34,60 9,55 Mais 37,25 26,82 10,45 Weichweizenmehl 95,50 48,26 47,25 Vollmilchpulver 586,90 354,29 232,60 Magermilchpulver 457,33 304,39 152,95 Butter 905,00 406,98 498,00 Weisszucker 0,00 0,00 0,00 Kartoffeln, frisch 42,00 21,00 21,00 Pflanzliche Fette2 390,00 160,00 230,00 1 Auf der Grundlage der Preise für Flüssigei (nicht in der Schale), multipliziert mit dem Faktor 0,85. 2 Preise für pflanzliche Fette (zum Backen und für die Nahrungsmittelindustrie) mit einem Fettgehalt von 100 GHT.

Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. AS 2007 Abk. mit der EG. Beschluss Nr. 3/2007

Anhang II Tabelle IV

b) Grundbeträge für die landwirtschaftlichen Rohstoffe, die bei der Berechnung der Agrarteilbeträge berücksichtigt werden:

Landwirtschaftlicher Rohstoff Grundbetrag ab Inkrafttreten CHF je 100 kg Eigengewicht

Weichweizen 26,00 Hartweizen 9,00 Roggen 20,00 Gerste 9,00 Mais 9,00 Weichweizenmehl 43,00 Vollmilchpulver 209,00 Magermilchpulver 138,00 Butter 473,00 Weisszucker 0,00 Eier 36,00 Kartoffeln, frisch 19,00 Pflanzliche Fette 207,00

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