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AS 2007 5011

Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

Änderung vom 28. September 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20001 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Bst. h

1 Der Abgabe unterliegen nicht:

h. Fahrschulfahrzeuge (Art. 10 der Fahrlehrerverordnung vom 28. Sept. 20072, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einem angemeldeten Fahrlehrer immatrikuliert werden;

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

28. September 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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