AS 2007 5011
Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
Änderung vom 28. September 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. h
1 Der Abgabe unterliegen nicht:
h. Fahrschulfahrzeuge (Art. 10 der Fahrlehrerverordnung vom 28. Sept. 20072, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einem angemeldeten Fahrlehrer immatrikuliert werden;
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
28. September 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz