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AS 2007 5755

Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)

Änderung vom 24. Oktober 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 21. Mai 20031 über die in die Schweiz entsandten Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2 Bst. f

2 Bei Tätigkeiten in den folgenden Bereichen hat die Meldung unabhängig von der

Dauer der Arbeiten zu erfolgen: f. Erotikgewerbe.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

24. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 823.201

2007-0984 5755

Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen AS 2007 und Arbeitnehmer

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