AS 2007 6635
Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen
Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen
Änderung vom 14. November 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 10. Juni 20041 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Grundsatz Beim Stellenabbau ist der zukünftige Personaleinsatz so zu gestalten, dass möglichst viele betroffene Angestellte in der Verwaltungseinheit weiterbeschäftigt werden können.
Art. 3 Einleitungssatz Die Departemente und die Bundeskanzlei entscheiden in welchen Funktionsgruppen oder Berufskategorien offene Stellen:
Art. 6 Abs. 1, 2 Bst. c und 3
1 Jedes Departement und die Bundeskanzlei können bei Bedarf ein Job-Center
bilden.
2 Das Job-Center:
c. sorgt zusammen mit den zuständigen Personaldiensten für die notwendige Umschulung und die gezielte Weiterbildung der betroffenen Angestellten;
3 Aufgehoben
Art. 9 Abs. 1
1 Die Departemente und die Bundeskanzlei finanzieren ihre Massnahmen nach
dieser Verordnung.
1 SR 172.220.111.5
2007-2198 6635
Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen AS 2007 von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen
Aufgehoben
Art. 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer
1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember
2008.
2 Die Geltungsdauer wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
14. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz