AS 2007 91
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Änderung vom 29. November 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Stras- senfahrzeuge wird wie folgt geändert:
Art. 29 Abs. 4 4 Es sind geeignete, marktübliche Prüfmittel zu verwenden. Sie sind regelmässig zu eichen; zuständig ist das Metas. Ist keine Eichung möglich, so müssen die Prüfmittel nach einer massgebenden Norm hergestellt sein und die Messresultate gemäss dieser Norm ausweisen. In diesem Fall sind sie mindestens einmal im Jahr nach den Her- stellerangaben durch die Prüfstelle oder durch Dritte zu warten.
II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.
29. November 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 741.41
2006-2321 91
Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge AS 2007
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