AS 2008 2923
Verordnung über das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund
Verordnung über das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund (VPOB)
Änderung vom 25. Juni 2008
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 2. Mai 20071 über das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 5 5 Die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten werden von den Delegierten des Vorsorgewerks Bund in der Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. Die Delegierten des Vorsorgewerks Bund geben sich ein Wahlreglement.
Art. 6a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Juni 2008 1 Die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten werden erstmals auf den 1. Mai
2011 von den Delegierten des Vorsorgewerks Bund in der Delegiertenversammlung
PUBLICA gewählt. 2 Scheidet vor diesem Zeitpunkt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Angestellten aus dem paritätischen Organ aus, so bestimmen die Verbände des Bundespersonals die Nachfolgerin oder den Nachfolger nach bisherigem Recht.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
25. Juni 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 172.220.141
2008-1587 2923
Paritätisches Organ des Vorsorgewerks Bund AS 2008
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