AS 2008 4899
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens
Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 durch Österreich, ist folgendes Abkommen heute gegen- standslos:
Notenaustausch vom 6. März 19262 zwischen der Schweiz und Österreich betreffend Übergabe und Übernahme von Verbrechern
4. November 2008 Bundeskanzlei
1 SR 0.353.1 2 BS 12 196
2008-2686 4899
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens AS 2008
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