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AS 2008 619

Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

SR 0.311.541; AS 2006 5899

Geltungsbereich am 5. Oktober 2007, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Dänemarka 8. Dezember 2006 7. Januar 2007 Lettland 23. April 2003 28. Januar 2004 Niederlande Aruba 18. Januar 2007 18. Januar 2007 Saudi-Arabien* 20. Juli 2007 19. August 2007 Suriname 25. Mai 2007 B 24. Juni 2007 Ungarn 22. Dezember 2006 21. Januar 2007 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite der Vereinten Nationen: http://untreaty.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Das Protokoll findet keine Anwendung auf die Färöer und Grönland.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt und berichtigt die frühere in AS 2006 5914.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/intrea/dbstv.html).

2007-2480 619

Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Schleusung von Migranten AS 2008 auf dem Land-, See- und Luftweg. Zusatzprotokoll

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