AS 2008 6541
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens
Mitteilung über die Gegenstandslosigkeit eines internationalen Abkommens
Infolge Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 19571 und des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 19592 über die Rechtshilfe in Strafsachen durch Portugal, ist folgendes Abkommen heute gegenstandslos: Vertrag vom 30. Oktober 18733 zwischen der Schweiz und Portugal über gegen- seitige Auslieferung von Verbrechern
24. Dezember 2008 Bundeskanzlei