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AS 2009 1129

Europäisches Übereinkommen über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen

Europäisches Übereinkommen vom 5. März 1996 über Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen

SR 0.101.3; AS 2000 1664

Geltungsbereich am 3. März 2009, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Lettland* 27. Juli 2006 1. September 2006 Monaco* 19. März 2007 1. Mai 2007 * Vorbehalte und Erklärungen Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2000 1669, 2003 2225 und 2005 1905. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/vertraege).

2009-0557 1129

Personen, welche an Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof AS 2009 für Menschenrechte teilnehmen. Europäisches Übereink.

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