AS 2009 2601
Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Änderung vom 18. Mai 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet:
I Anhang 3 der Verordnung des BLW vom 23. September 19991 über die Einschät- zung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 18. Mai 2009 in Kraft.
18. Mai 2009 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch
1 SR 916.341.21
2009-0947 2601
Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung AS 2009 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung
Anhang 3 (Art. 2 Abs. 3)
Verfahren für die erstmalige Zulassung und die Überwachung eines Klassifizierungsgeräts nach Anhang 2
Ziff. 3
3. Im Messwertvergleich müssen mindestens 130 Schlachtkörper in die Unter-
suchung einbezogen werden. Die Stichprobe setzt sich mindestens wie folgt zusammen: (einschliesslich Schwarte) Schlachttier 6 Tiere 12 Tiere 14 Tiere 6 Tiere 0 Tiere < 82 kg Schlachtgewicht Schlachttier 6 Tiere 10 Tiere 14 Tiere 14 Tiere 6 Tiere 82–89 kg Schlachtgewicht Schlachttier 0 Tiere 10 Tiere 14 Tiere 12 Tiere 6 Tiere > 89 kg Schlachtgewicht Pro Feld sind möglichst gleich viele Kastraten wie weibliche Tiere einzu- beziehen.