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AS 2009 4587

Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung von FRONTEX (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung von FRONTEX (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Von der Bundesversammlung genehmigt am 3. Oktober 20081 In Kraft getreten am 30. Januar 2009

Übersetzung2

Mission der Schweiz Brüssel, den 28. März 2008 bei der Europäischen Union

Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion H Justiz und Inneres Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union bezeugt dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Hochachtung und bestätigt ihm den Empfang der Notifikation des Rates vom 26. Oktober 2004, die gestützt auf Arti- kel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemein- schaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachstehend Schengen-Assoziierungs- abkommen), unterzeichnet am 26. Oktober 20043 in Luxemburg, erstellt worden ist. Die Notifikation hat folgenden Wortlaut:

«In Anwendung von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz und Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, das die Schweiz an den Schengen-Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert: – Verordnung des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäi- schen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

SR 0.362.380.018 1 AS 2009 4583

2 Übersetzung des englischen Originaltextes.

3 SR 0.362.31

2007-1933 4587

Weiterentwickung des Schengen Besitzstands. Übernahme der AS 2009 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004

Dokument des Rates: 10827/04 FRONT 117 COMIX 429 Datum der Verabschiedung: 26.10.20044». Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungs- abkommens und unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraus- setzungen der Schweiz informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umset- zen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Schengen-Assoziierungsabkommens wir die Schweiz den Rat unverzüglich über die Erfüllung ihrer verfassungsrecht- lichen Voraussetzungen informieren. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 26. Oktober 2004 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft; sie bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft. Dieses Abkommen wird zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Rates durch die Schweiz über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten. Es kann unter den in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungs- abkommens aufgeführten Bedingungen gekündigt werden. Eine Kopie dieser Note wird der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt diese Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

4 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Okt. 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen, ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 863/2007, ABl. L 199 vom 31.07.2007, S. 30.

Notenaustausch vom 28. März 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung von FRONTEX (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) | Lexipedia | Lexipedia