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AS 2009 5283

Bundesbeschluss über die Genehmigung zweier Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER

Bundesbeschluss über die Genehmigung zweier Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER

vom 20. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. April 20082, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Abkommen vom 28. November 20073 in Form eines Briefwechsels zwi- schen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atom- gemeinschaft über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemein- samen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie; b. Abkommen vom 28. November 20074 in Form eines Briefwechsels zwi- schen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atom- gemeinschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwi- schen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusions- energieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossen- schaft.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, Euratom den Abschluss des internen Genehmi-

gungsverfahrens mitzuteilen.

2008-0427 5283

Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER. BB AS 2009

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.

Ständerat, 20. März 2009 Nationalrat, 20. März 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 9. Juli 2009 abgelaufen.5

27. Oktober 2009 Bundeskanzlei

5 BBl 2009 2107

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