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AS 2009 6573

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das erste Semester des Jahres 2010

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das erste Semester des Jahres 2010

vom 11. Dezember 2009

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das erste Semester des Jahres 2010: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; c. 9,575 Millionen Franken bei Bauwerken; d. 766 000 Franken bei Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes oder für Aufträge, welche die Automobildienste der Schweizerischen Post zur Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports vergeben.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung des EVD vom 27. November 20082 über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2009 wird aufge- hoben.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2010.

11. Dezember 2009 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard

SR 172.056.12 1 SR 172.056.1 2 AS 2008 5955

2009-2380 6573

Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen AS 2009 für das erste Semester des Jahres 2010