AS 2010 2201
Verordnung des EVD über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
Berichtigung
Verordnung des EVD über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
vom 4. Dezember 2007 (AS 2007 6831; SR 822.115.2)
Art. 1 Bst. f Ziff. 8
statt: Folgende Arbeiten gelten für Jugendliche als gefährlich: f. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze nach der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 versehen sind:
8. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen (R61);
muss es heissen: Folgende Arbeiten gelten für Jugendliche als gefährlich: f. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze nach der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 versehen sind:
8. Kann das Kind im Mutterleib schädigen (R61);
1. Juni 2010 Bundeskanzlei
2010-1308 2201
Gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Berichtigung AS 2010
2202