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AS 2010 2805

Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq

Verordnung über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq

Verlängerung vom 11. Juni 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Develop- ment Fund for Iraq wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3

3 Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2013 verlängert.

II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

11. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 946.206.1

2010-1165 2805

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