AS 2010 2877
Verordnung des WBF über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
Verordnung des EVD über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
vom 7. Juni 2010
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), gestützt auf die Artikel 1 Absatz 2 und 2 Absatz 2 der Verordnung vom 4. Juni 20101 über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, verordnet:
Art. 1 Deklarationspflichtige Hölzer und Holzprodukte Die Deklarationspflicht gilt für die Hölzer und Holzprodukte nach dem Anhang.
Art. 2 Referenzsystem für die Deklaration der Holzart Als Referenzsystem zur Deklaration der Holzart gelten: a. das Handelshölzerverzeichnis der Schweizer Holzhandelszentrale2; und b. die Norm SN EN 13556:20033.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
7. Juni 2010 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard
SR 944.021.1 1 SR 944.021
2 Das Verzeichnis kann eingesehen werden unter: www.konsum.admin.ch.
3 Der Text dieser Norm kann bezogen werden beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur; Telefon: 052 224 54 54, www.snv.ch
2009-2251 2877
Deklaration von Holz und Holzprodukten. V des EVD AS 2010
Anhang (Art. 1)
Hölzer und Holzprodukte, für welche die Deklarationspflicht gilt
Zolltarifnummer Warenbezeichnung
4401 ohne Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisig-
4401.3000 bündeln oder in ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen
oder Schnitzeln
4402 Holzkohle (einschliesslich Kohle aus Schalen oder Nüssen),
auch agglomeriert
4403 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig
behauen
4404 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus
Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, gebogen noch sonstwie bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeug- griffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
4406 Schwellen aus Holz für Schienenwege und dergleichen
4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder besäumt, gemessert oder
geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Ver- leimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
4409 Holz (einschliesslich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammen-
gesetzt), auf der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gefedert, genutet, gespundet, gefalzt, abge- schrägt, mit V-Nut, gekehlt, abgerundet oder ähnlich profiliert), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusam- mengesetzt
4414 Holzrahmen für Bilder, Fotografien , Spiegel oder ähnliche
Gegenstände, aus Massivholz
4416 Fässer, Tröge, Bottiche und andere Küferwaren und Teile davon,
aus Massivholz
4418.5000 Schindeln
4418.6000 Pfosten und Balken aus Massivholz
9401.6900 Sitzmöbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz
9403.3000 andere Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz
9403.4000 9403.5000 9403.6000
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