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AS 2010 3341

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Europäisches Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über die Berechnung von Fristen

SR 0.221.122.3; AS 1983 500

Änderung der Erklärung der Schweiz bezüglich der Liste der gesetzlichen oder als solche behandelten Feiertage in der Schweiz Gemäss Artikel 11 des Übereinkommens hat die Schweiz dem Generalsekretariat des Europarats am 17. Mai 2010 eine Änderung der Erklärung der Schweiz bezüg- lich der Liste der gesetzlichen oder als solche behandelten Feiertage in der Schweiz notifiziert. Die konsolidierte Liste enthält die gesetzlichen und als solche behandelten Feiertage in der Schweiz für den Bund und die 26 Kantone, wobei daran erinnert wird, dass die Festlegung dieser Tage mit Ausnahme des 1. Augusts (Nationalfeiertag) im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt. Diese Liste wird nicht in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht. Die aktuellen Informationen über die Feiertage in der Schweiz können auf der Interneseite des Europarates: http://conventions.coe.int/Treaty/EN/Declarations/Images/076- Annexe%20Suisse.pdf oder des Bundesamts für Justiz: www.bj.admin.ch eingesehen werden.

Die Erklärung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2010-1575 3341

Berechnung von Fristen AS 2010

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