AS 2010 3353
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
vom 13. Juni 2008
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. Dezember 20072, beschliesst:
Art. 1
1 Das Protokoll vom 14. Oktober 20053 zum Übereinkommen vom 10. März 19884
zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiff- fahrt (SUA-Übereinkommen) wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklä- ren. 3 Er wird ferner ermächtigt, anlässlich des Beitritts zum Protokoll folgende Erklä- rung abzugeben: «Die Schweiz erklärt, dass Artikel 2bis des SUA-Übereinkommens in der Fassung des Protokolls vom 14. Oktober 2005 nicht so auszulegen ist, als würden dadurch ansonsten rechtswidrige Handlungen entschuldigt oder rechtmässig oder als würde die strafrechtliche Verfolgung nach anderen Gesetzen verhindert.»
2007-2478 3353
Genehmigung des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung AS 2010 widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.
Nationalrat, 13. Juni 2008 Ständerat, 13. Juni 2008 Der Präsident: André Bugnon Der Präsident: Christoffel Brändli Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 2. Oktober 2008 unbenützt abge- laufen.5
27. Juli 2010 Bundeskanzlei