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AS 2010 3531

Beschluss Nr. 2/2010 des Rates zur Änderung von Anhang S (Organe, Ausschüsse und andere Gremien die den Rat unterstützen) des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

Übersetzung1

Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Beschluss Nr. 2/2010 des Rates zur Änderung von Anhang S des Übereinkommens2 (Organe, Ausschüsse und andere Gremien die den Rat unterstützen)

Angenommen am 17. Mai 2010 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2010

Folgende Ausschüsse und Gruppen des Anhangs S werden gestrichen:

Ausschuss der Handelssachverständigen Ausschuss für Fischerei und Landwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftliche Entwicklung Lenkungsausschuss für den portugiesischen Fonds Gruppe der Rechtssachverständigen Gruppe von Sachverständigen zu den Themen Staatshilfen, Wettbewerb und Anti- Dumping Gruppe von Sachverständigen über Preiskompensationen Gruppe von Sachverständigen über öffentliches Beschaffungswesen Gruppe von Sachverständigen zu den Themen Dienstleistungen, Unternehmen und Kapitalverkehr Gruppe von Sachverständigen über geistiges Eigentum

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2 SR 0.632.31. Mit Ausnahme der vorliegenden Anpassungen wird dieser Beschluss weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bun- desamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA-Sekretariates verfügbar: http://www.efta.int/legal- texts/efta-convention/efta-convention-texts/council-decisions-amending-the- convention.aspx

2010-1789 3531

Errichtung der Europäischen Freihandelszone. Beschluss Nr. 2/2010 AS 2010

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