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AS 2010 5987

Reglement der Kassenkommission PUBLICA für das Personal der Pensionskasse des Bundes PUBLICA

Reglement der Kassenkommission PUBLICA für das Personal der Pensionskasse des Bundes PUBLICA (PUBLICA-Personalreglement)

Änderung vom 26. August 2010 vom Bundesrat genehmigt am 24. November 2010

Die Kassenkommission PUBLICA beschliesst:

I Das PUBLICA-Personalreglement vom 6. November 20091 wird wie folgt geändert:

Art. 50a Unabhängigkeit Mitarbeitende treten in den Ausstand, wenn sie einen Entscheid zu treffen oder als Entscheidträger oder Entscheidträgerin bei einem Entscheid mitzuwirken haben, der: a. die Rechtsstellung eines Arbeitgebers betrifft, wenn sie vom betreffenden Arbeitgeber ein aktuelles Stellenangebot erhalten oder angenommen haben; oder b. eine Partei betrifft, die von einer Person vertreten wird, die innerhalb der letzten zwei Jahre bei PUBLICA tätig gewesen ist.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

24. November 2010 Im Namen der Kassenkommission PUBLICA Der Präsident: Hanspeter Lienhart Der Vizepräsident: Christian Bock

1 SR 172.220.115

2010-2451 5987

PUBLICA-Personalreglement AS 2010