AS 2010 713
Notenaustausch vom 23. und 26. Mai 2008 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Landesgrenze bei natürlichen Veränderungen der Wasserscheide oder der Gratlinie mit Bezug auf Gletscher
Notenaustausch vom 23. und 26. Mai 2008 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Landesgrenze bei natürlichen Veränderungen der Wasserscheide oder der Gratlinie mit Bezug auf Gletscher
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 8. Februar 2010
Übersetzung1
Schweizerische Botschaft in Italien Rom, 26. Mai 2008 Rom
Aussenministerium der Italienischen Republik Piazzale della Farnesina 1 Rom
Die Schweizerische Botschaft entbietet dem Aussenministerium der Italienischen Republik ihre Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang seiner Note vom 23. Mai 2008 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
«Das Aussenministerium entbietet der Schweizerischen Botschaft seine Empfehlun- gen und beehrt sich, auf die Sitzung der Kommission für den Unterhalt der italie- nisch-schweizerischen Grenze Bezug zu nehmen, die am 10. und 11. November
2004 in Aosta stattgefunden hat. Bei den Arbeiten dieser Kommission wurde die
gemeinsame Vereinbarung getroffen, im Rahmen des zwischen Italien und der Schweiz bestehenden Vertragswerks betreffend die gemeinsame Grenze eine Bestimmung einzuführen, mit welcher festgelegt wird, dass die mit dem Gletscher- grat zusammenfallende Grenzlinie den fortlaufenden und natürlichen Änderungen der Gratlinie folgen kann und somit als beweglich betrachtet wird. Mit Bezug auf das Vorstehende, und um dessen Inhalt rechtlich festzulegen, beehrt sich das Aussenministerium, der Schweizerischen Botschaft Folgendes vorzuschla- gen: