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AS 2010 939

Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Europäisches Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

SR 0.312.5; AS 1993 1152

Geltungsbereich am 17. Februar 2010, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten

Kroatien 4. Juli 2008 1. November 2008 Liechtenstein 17. Dezember 2008 1. April 2009 Slowakei* 12. März 2009 1. Juli 2009 Spanien*2 31. Oktober 2001 1. Februar 2002 * Vorbehalte und Erklärungen (die Erklärungen aller Vertragsstaaten über die zuständigen Behörden, gemäss Art. 12, sind im oben erwähnten Geltungsbereich nicht mit * aufgeführt). Die Vorbehalte, Erklärungen und zuständigen Behörden werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 1993 1158, 2005 1149 und 2007 1371. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/vertraege). 2 Neue Publikation auf Grund einer Erklärung, welcher dieser Staat mit Bezug auf das Übereinkommen abgegeben hat.

2010-0358 939

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten AS 2010