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AS 2011 1163

Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge

Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ)

Änderung vom 4. März 2011

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt verordnet:

I Die Verordnung vom 6. September 19841 über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge

Ersatz eines Ausdrucks In der ganzen Verordnung wird die Kurzbezeichnung «Bundesamt» durch die Kurz- bezeichnung «BAZL» ersetzt.

Ingress gestützt auf Artikel 59 Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19482 (LFG) und auf Artikel 12 der Luftfahrtverordnung vom 14. November 19733,

Art. 1 Kennzeichen Bei der Anmeldung eines Luftfahrzeuges für die Eintragung in das schweizerische Luftfahrzeugregister teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Luftfahr- zeug ein Hoheits- und Eintragungszeichen zu.

Art. 11a Sachüberschrift Aufgehoben

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