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AS 2011 4907

Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

Änderung vom 26. Oktober 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:

1 Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt

ein Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumen- gewichteten Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen und wird durch kaufmännische Rundung in Viertelprozenten festgesetzt.

2 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gibt den Referenzzins-

satz vierteljährlich bekannt.

II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft.

26. Oktober 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 221.213.11

2011-2017 4907

Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen AS 2011