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AS 2011 5017

AS 2011 5017

Verordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV)

Änderung vom 26. Oktober 2011

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verordnet:

I Anhang 1 der Zollerleichterungsverordnung vom 4. April 20071 wird gemäss Bei- lage geändert.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

26. Oktober 2011 Eidgenössisches Finanzdepartement: Eveline Widmer-Schlumpf

1 SR 631.012

2011-1484 5017

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Anhang 1 (Art. 3)

Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck

Änderung der Tarifnummern folgender Zollbegünstigungen

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

0207. Fleisch und geniessbare Schlacht- zur Herstellung von —.10

14 99 nebenprodukte von Geflügel der Tierfutter für andere

27 99 Nr. 0105, gefroren als landwirtschaftliche

36 99 Nutztiere

(als landwirtschaftliche Nutztiere gelten: Tiere der Pferde-, Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Kaninchen und das Hausgeflügel) Ersetzen durch

0207. Fleisch und geniessbare Schlacht- zur Herstellung von —.10

14 99 nebenprodukte von Geflügel der Tierfutter für andere

27 99 Nr. 0105, gefroren als landwirtschaftliche

45 99 Nutztiere

55 99 (als landwirtschaftliche

60 99 Nutztiere gelten: Tiere

der Pferde-, Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Kaninchen und das Hausgeflügel)

Begünstigung bisher

0407. Bruteier zur Mastkükenproduk- 1.—

00 10 tion

Ersetzen durch

0407. Bruteier zur Mastkükenproduk- 1.—

11 10 tion

19 10

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

0407. Vogeleier in der Schale, frisch als Verarbeitungseier 35.—

00 10 für die Nahrungsmittel-

industrie Ersetzen durch

0407. Vogeleier in der Schale, frisch als Verarbeitungseier 35.—

21 10 für die Nahrungsmittel-

29 10 industrie

Begünstigung bisher

0407. Vogeleier in der Schale, frisch Verarbeitungseier für 1.—

00 10 die Nahrungsmittelin-

dustrie, zur Gewinnung von Flüssigeigelb und für die industrielle Herstellung von Produkten der Tarif- nummer 2103.9000 Ersetzen durch

0407. Vogeleier in der Schale, frisch Verarbeitungseier für 1.—

21 10 die Nahrungsmittelin-

29 10 dustrie, zur Gewinnung

von Flüssigeigelb und für die industrielle Herstellung von Produkten der Tarif- nummer 2103.9000

Begünstigung bisher

0809. Kirschen zur Herstellung von —.10

20 10 Spirituosen

20 11 Ersetzen durch

0809. Kirschen zur Herstellung von —.10

Spirituosen 21 10 21 11 29 10 29 11

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—

10 38 Bemerkung: Würzmitteln, Eiweiss-

hydrolysaten, Suppen, Die Zollbegünstigung wird gewährt, Saucen, Vitaminpräpa- wenn aus dem Hartweizen im Durch- raten schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. Ersetzen durch

1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—

19 29 Bemerkung: Würzmitteln, Eiweiss-

hydrolysaten, Suppen, Die Zollbegünstigung wird gewährt, Saucen, Vitaminpräpa- wenn aus dem Hartweizen im Durch- raten schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden.

Begünstigung bisher

1001. Hartweizen zum Aufblähen und 11.—

10 38 Rösten

Ersetzen durch

1001. Hartweizen zum Aufblähen und 11.—

19 29 Rösten

Begünstigung bisher

1001. Hartweizen zur Herstellung von 6.37

10 38 Bemerkung: Bulgur

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. Ersetzen durch

1001. Hartweizen zur Herstellung von 6.37

19 29 Bemerkung: Bulgur

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden.

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1001. Hartweizen zur Herstellung von 5.28

10 38 Bemerkung: vorgekochtem

Hartweizen Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. Ersetzen durch

1001. Hartweizen zur Herstellung von 5.28

19 29 Bemerkung: vorgekochtem

Hartweizen Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden.

Begünstigung bisher

1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—

10 60 Bemerkung: Futtermittelenzymen

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. Ersetzen durch

1001. Hartweizen zur Herstellung von 3.—

19 39 Bemerkung: Futtermittelenzymen

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durch- schnitt eines Kalenderquartals mindes- tens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden.

Begünstigung bisher

1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—

90 38 Quellmehl

Ersetzen durch

1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—

99 29 Quellmehl

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—

90 38 Kaffeesurrogaten

Ersetzen durch

1001. Weichweizen zur Herstellung von 2.—

99 29 Kaffeesurrogaten

Begünstigung bisher

1001. Weichweizen zur Herstellung von —.10

90 38 Bemerkung: Stärke

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Weizen mindestens

55 % Fabrikmehl gewonnen und zu

Stärke verarbeitet wird. Ersetzen durch

1001. Weichweizen zur Herstellung von —.10

99 29 Bemerkung: Stärke

Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Weizen mindestens

55 % Fabrikmehl gewonnen und zu

Stärke verarbeitet wird.

Begünstigung bisher

1001. Weichweizen zur Herstellung, durch 2.—

90 38 Extrusion, von aufge-

blähten Paniermehler- satz oder Binde-/ Füllmaterial der Tarif- nummer 1904.1090 Ersetzen durch

1001. Weichweizen zur Herstellung, durch 2.—

99 29 Extrusion, von aufge-

blähten Paniermehler- satz oder Binde-/ Füllmaterial der Tarif- nummer 1904.1090

Begünstigung bisher

1001. Dinkel zur Herstellung von 2.—

90 38 Erzeugnissen durch

Aufblähen oder Rösten Ersetzen durch

1001. Dinkel zur Herstellung von 2.—

99 29 Erzeugnissen durch

Aufblähen oder Rösten

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1002. Saatroggen zu Grünschnittzwecken frei

00 11 Ersetzen durch

1002. Saatroggen zu Grünschnittzwecken frei

10 00

Begünstigung bisher

1002. Roggen zur Herstellung von 2.—

00 38 Kaffeesurrogaten

Ersetzen durch

1002. Roggen zur Herstellung von 2.—

90 29 Kaffeesurrogaten

Begünstigung bisher

1003. Gerste zur Herstellung von 1.85

00 69 Malzextrakten für

Nahrungsmittel Ersetzen durch

1003. Gerste zur Herstellung von 1.85

90 49 Malzextrakten für

Nahrungsmittel

Begünstigung bisher

1007. Körnersorghum zur Herstellung von 2.—

00 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall Ersetzen durch

1007. Körnersorghum zur Herstellung von 2.—

90 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

Begünstigung bisher

1008. Hirse zur Herstellung von frei

20 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall Ersetzen durch

1008. Hirse zur Herstellung von frei

29 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1008. Anderes Getreide zur Herstellung von 6.50

90 59 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall Ersetzen durch

1008. Fonio (Digitaria spp.) zur Herstellung von 6.50

40 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

1008. Quinoa (Chenopodium quinoa) zur Herstellung von 6.50

50 29 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

1008. Anderes Getreide zur Herstellung von 6.50

90 27 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

Begünstigung bisher

1008. Triticale zur Herstellung von 7.—

90 28 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall Ersetzen durch

1008. Triticale zur Herstellung von 7.—

60 39 Nahrungsmitteln mit

Futtermittelanfall

Begünstigung bisher

1201. Sojabohnen zur Ölgewinnung und —.10

00 23 industriellen Herstel-

00 24 lung von Produkten der

Tarifnummer 2103.9000 Ersetzen durch

1201. Sojabohnen zur Ölgewinnung und —.10

90 23 industriellen Herstel-

90 24 lung von Produkten der

Tarifnummer 2103.9000

Begünstigung bisher

1501. Schweineschmalz, ausgeschmolzen zur Herstellung von 20.—

00 18 oder ausgepresst Speisefetten

00 19 Ersetzen durch

1501. Schweineschmalz, ausgeschmolzen zur Herstellung von 20.—

10 91 oder ausgepresst Speisefetten

10 99

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1501. Schweineschmalz als Hilfsmittel bei der 20.—

00 19 Schinkenherstellung

Ersetzen durch

1501. Schweineschmalz als Hilfsmittel bei der 20.—

10 99 Schinkenherstellung

Begünstigung bisher

1501. Schweinefett (einschliesslich zu technischen Zwecken 1.—

00 18 Schweineschmalz) und Geflügelfett

00 19 00 28 00 29 Ersetzen durch

1501. Schweinefett (einschliesslich zu technischen Zwecken 1.—

10 91 Schweineschmalz) und Geflügelfett

10 99 20 91 20 99 90 91 90 99

Begünstigung bisher

1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, zur Herstellung von 15.—

00 91 Schaf- oder Ziegengattung, roh oder Speisefetten

00 99 ausgeschmolzen, auch ausgepresst

Ersetzen durch

1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, zur Herstellung von 15.—

10 91 Schaf- oder Ziegengattung, roh oder Speisefetten

10 99 ausgeschmolzen, auch ausgepresst

90 91 90 99

Begünstigung bisher

1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, zu technischen Zwecken 1.—

00 91 Schaf- oder Ziegengattung, roh oder

00 99 ausgeschmolzen, auch ausgepresst

Ersetzen durch

1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, zu technischen Zwecken 1.—

10 91 Schaf- oder Ziegengattung, roh oder

10 99 ausgeschmolzen, auch ausgepresst

90 91 90 99

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

1701. Kristallzucker, fest, unbearbeitet, zur Herstellung von frei

11 00 ohne Zusatz von Aroma- oder Mannit, Sorbit, deren

12 00 Farbstoffen Ester und Gluconsäure

99 99 Ersetzen durch

1701. Kristallzucker, fest, unbearbeitet, zur Herstellung von frei

12 00 ohne Zusatz von Aroma- oder Mannit, Sorbit, deren

13 00 Farbstoffen Ester und Gluconsäure

14 00 99 99

Begünstigung bisher

1701. Rohzucker, fest, unbearbeitet, ohne zur Raffinierung frei

11 00 Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

12 00 Ersetzen durch

1701. Rohzucker, fest, unbearbeitet, ohne zur Raffinierung frei

12 00 Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

13 00 14 00

Begünstigung bisher

2008. Pulpen zur Herstellung von —.10

40 10 Produkten der

50 10 Tarifnummer 2007

50 90 99 19 99 97 Ersetzen durch

2008. Pulpen zur Herstellung von —.10

40 10 Produkten der

50 10 Tarifnummer 2007

50 90 93 10 93 90 99 19 99 97

Zollerleichterungsverordnung AS 2011

Tarifnummer Warenbezeichnung Verwendung Zollansatz Fr. je 100 kg brutto

Begünstigung bisher

2009. Säfte von tropischen Früchte, ohne zur industriellen —.10

80 81 Zusatz von Zucker oder anderen Weiterverarbeitung

Süssstoffen Ersetzen durch

2009. Säfte von tropischen Früchte, ohne zur industriellen —.10

89 81 Zusatz von Zucker oder anderen Weiterverarbeitung

Süssstoffen

Begünstigung bisher

2009. Andere Säfte als von tropischen zur Herstellung von —.10

80 89 Früchte, ohne Zusatz von Zucker Produkten der

oder anderen Süssstoffen Tarifnummer 2007 Ersetzen durch

2009. Andere Säfte als von tropischen zur Herstellung von —.10

81 10 Früchte, ohne Zusatz von Zucker Produkten der

89 89 oder anderen Süssstoffen Tarifnummer 2007

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