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AS 2011 5923

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte

vom 23. November 2011

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 9 Absatz 1 und 9a des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861, verordnet:

Art. 1 Änderung des Zolltarifs Der Anhang 1 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 wird gemäss Beilage geändert.

Art. 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

23. November 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 632.10

2011-1281 5923

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang AS 2011 mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte

Anhang 12

Abschnitt XVI: Folgende neue schweizerische Anmerkung einfügen:

2. In diesem Abschnitt gelten als «Baugruppen aus gedruckten Schaltungen» Bau-

gruppen, die aus einer oder mehreren gedruckten Schaltungen der Nr. 8534 bestehen und bei denen jede Schaltung ein oder mehrere aktive Elemente enthält, auch mit pas- siven Elementen. Als aktive Elemente gelten Dioden, Transistoren und ähnliche Halb- leiterbauelemente, auch lichtempfindliche, der Nr. 8541 und integrierte Schaltungen der Nr. 8542.

Die Tarif-Nrn. 8443.3110 und 8443.3190 werden durch die folgende Tarif-Nr. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8443. …

3100 – – Geräte, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, 0.00

Kopieren oder Übertragen von Fernkopien verrichten und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können …

Bei der Tarif-Nr. 8473.1010 erhält die Spalte «Bezeichnung der Ware» folgende Fassung: – – für Maschinen der Nr. 8469.0010, in Form von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen

Bei der Tarif-Nr. 8473.4010 erhält die Spalte «Bezeichnung der Ware» folgende Fassung: – – für Maschinen der Nr. 8472.9010, in Form von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen

Bei der Tarif-Nr. 8504.9040 erhält die Spalte «Bezeichnung der Ware» folgende Fassung: – – für Apparate der Nr. 8504.4040 oder 8504.5040, in Form von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen

2 Der Generaltarif wird nach Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) in der Amtlichen Sammlung nicht veröffentlicht. Die Verordnung mit dem Text dieser Änderungen kann bei der Oberzolldirektion, 3003 Bern, eingesehen werden. Ausserdem werden die Änderungen in den Generaltarif aufgenommen, der im Internet unter www.ezv.admin.ch publiziert wird. Sie werden ebenfalls in den gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Okt. 1986 herausgegebenen Zolltarif übernommen, der im Internet unter www.tares.ch konsultiert werden kann.

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang AS 2011 mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte

Die Tarif-Nr. 8518.9010 wird durch die folgenden Tarif-Nrn. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8518. … – – für Hörer der Nrn. 8518.3010/3090:

9011 – – – für Hörer der Nr. 8518.3010, in Form von Baugruppen 0.00

aus gedruckten Schaltungen

9019 – – – andere 65.00

Bei der Tarif-Nr. 8522.9010 erhält die Spalte «Bezeichnung der Ware» folgende Fassung: – – für Apparate der Nr. 8519.5000, in Form von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen

Bei der Tarif-Nr. 8528.5900 wird, in der Spalte «Generaltarif», «58.00» durch «0.00» ersetzt.

Die Tarif-Nr. 8528.7100 wird durch die folgenden Tarif-Nrn. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8528. … – – nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet:

7110 – – – Set-Top-Boxen mit Funktion zum interaktiven 0.00

Informationsaustausch über das Internet

7190 – – – andere 58.00

Die Tarif-Nr. 8529.9020 wird durch die folgende Tarif-Nr. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8529. …

9030 – – für Geräte der Nrn. 8525.6000, 8525.8010, 8528.4100, 0.00

8528.5100, 8528.5900 oder 8528.6100; für Geräte der Nr. 8528.7110, in Form von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen …

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs im Zusammenhang AS 2011 mit Zollansätzen für gewisse Informationstechnologieprodukte

Die Tarif-Nrn. 8531.8010 und 8531.9010 werden durch die folgenden Tarif-Nrn. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8531. …

8020 – – Anzeigetafeln mit Flachbildschirm 0.00

9020 – – für Geräte der Nrn. 8531.2000 oder 8531.8020 0.00

Bei der Tarif-Nr. 8531.8090 wird, in der Spalte «Generaltarif», «29.00» durch «21.00» ersetzt.

Die Tarif-Nrn. 8544.4920 und 8544.4980 werden durch die folgenden Tarif-Nrn. ersetzt:

Tarif-Nr. Bezeichnung der Ware Generaltarif Fr./100 kg brutto

8544. … – – andere:

4930 – – – für Spannungen von nicht mehr als 80 V, der im 0.00

Fernmeldewesen verwendeten Art – – – andere:

4991 – – – – mit Metallumhüllung oder Metallarmierung 19.60
4992 – – – – ohne Metallumhüllung und ohne Metallarmierung 24.00