AS 2012 1153
Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen
Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV)
Änderung vom 9. März 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfung wird wie folgt geändert:
Art. 5 Stellungspflichtige sowie Angehörige der Armee und des Zivilschutzes
1 Einer Personensicherheitsprüfung nach dieser Verordnung werden unterzogen:
a. Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, die für eine Funktion nach Anhang 2 vorgesehen sind; b. Angehörige des Zivilschutzes, die Zugang zu VERTRAULICH oder GEHEIM klassifizierten Informationen, zu ebenso klassifiziertem Material oder zu Schutzzone 2 oder 3 einer militärischen Anlage haben.
2 Einer Personensicherheitsprüfung nach Artikel 113 Absatz 1 Buchstabe d MG
werden auf Antrag des Führungsstabs der Armee unterzogen: a. alle Stellungspflichtigen; b. alle Angehörigen des Rotkreuzdienstes, die mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet werden; c. Angehörige der Armee, wenn:
1. ernst zunehmende Anzeichen oder Hinweise bestehen, dass diese sich
selbst oder Dritte mit der persönlichen Waffe gefährden könnten, oder
2. Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persön-
lichen Waffe durch sie oder durch Dritte bestehen.
3 Bei Stellungspflichtigen erfolgt die Personensicherheitsprüfung anlässlich der
Rekrutierung.
4 Bestimmungen in völkerrechtlichen Verträgen bleiben vorbehalten.
Art. 10 Abs. 4 Einleitungssatz Betrifft nur den französischen Text.
1 SR 120.4
2011-2763 1153
Personensicherheitsprüfungen AS 2012
Art. 11 Abs. 3 und 4 Einleitungssatz 3 Die Prüfbehörde erhebt die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a, b und d BWIS sowie die Daten aus dem nationalen Polizeiindex nach der Polizeiindex- Verordnung vom 15. Oktober 20082.
4 Sie kann zusätzlich die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben c, e und f
BWIS erheben und von der betreffenden Person verlangen, dass sie das Formular «Weitere Angaben zur Person» ausfüllt, wenn:
Art. 12 Abs. 2 Bst. a Ziff. 4 2 Die erweiterte Personensicherheitsprüfung mit Befragung wird von der Fachstelle PSP BK bei Personen durchgeführt, die: a. vom Bundesrat ernannt werden, ausgenommen sind:
4. die Präsidentinnen und Präsidenten, Richterinnen und Richter sowie
Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der Militär- und Militärappella- tionsgerichte;
II Die Anhänge 1 und 2 werden gemäss Beilage geändert.
III Diese Änderung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
9. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2 SR 361.4
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Personensicherheitsprüfungen AS 2012
Anhang 1 (Art. 4 Abs. 1)
Funktionen beim Bund, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
Ziff. 2.5, 2.8, 4 und 5
2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport
Verwaltungseinheiten Funktionen
…
GS-VBS Support Chef/in VBS und GS Sekretärinnen/Sekretäre Chef/in VBS und GS Stab Chef/in VBS Chef/in und Stv. – Nachrichtendienstliche sämtliche Aufsicht – Bundesratsgeschäfte sämtliche – Parlamentsgeschäfte sämtliche – Planung / Controlling sämtliche – Inspektorat sämtliche Sicherheitspolitik sämtliche … Dienste GS – Geschäftsverwaltung sämtliche – Informatik + Sicherheit GS Chef/in und Stv. – Sprachdienste sämtliche Personal GS sämtliche …
Nachrichtendienst des Bundes sämtliche (NDB)
Oberauditorat sämtliche
Gruppe Verteidigung …
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Personensicherheitsprüfungen AS 2012
2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation
Verwaltungseinheiten Funktionen
…
Bundesamt für Energie Abteilungsleiter/innen Sektionschefinnen/Sektionschefs Dienstleiter/innen Mitarbeiter/innen Bundesrats- und Parlaments- geschäfte Mitarbeiter/innen Human Resources Mitarbeiter/innen Finanzen und Controlling Mitarbeiter/innen Informatik Mitarbeiter/innen Safeguards Mitarbeiter/innen Kernenergie und Rohrleitungs- recht Mitarbeiter/innen Notfallschutz Talsperren Mitarbeiter/innen Sekretariat Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
…
Bundesamt für Zivilluftfahrt Mitarbeiter/innen für Security-Fragen Leiter/in Luftfahrtentwicklung Leiter/in Sicherheit Infrastruktur Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit militärische Anlagen betreten müssen
Bundesamt für Strassen Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizierungsstufe VERTRAULICH oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 2
Bundesamt Leiter/in Frequenzmanagement (FM) für Kommunikation Mitarbeiter/innen Frequenzplanung (FP) Mitarbeiter/innen Frequenzzuteilung (FZ) Mitarbeiter/innen Grundlagen Funk (GF) Mitarbeiter/innen Radiomonitoring (RM) Leiter/in Telecomdienste (TC) Mitarbeiter/innen Festnetzdienste und Grund- versorgung (FG) Leiter/in Radio und Fernsehen (RTV) Rechtsberater/in des Direktors
…
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Personensicherheitsprüfungen AS 2012
4. Funktionen innerhalb des Bundesstrafgerichts3
Sämtliche, ausgenommen Richter/innen
5. Funktionen innerhalb der Bundesanwaltschaft4
Sämtliche, ausgenommen Bundesanwältin/Bundesanwalt und stellvertretende Bun- desanwältin/stellvertretender Bundesanwalt
3 Liste gemäss Meldung des Bundesstrafgerichts.
4 Liste gemäss Meldung der Bundesanwaltschaft.
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Personensicherheitsprüfungen AS 2012
Anhang 2 (Art. 5 Abs. 1)
Funktionen bei der Armee, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
Ziff. 3 und 10–15
3. Infanterie (Inf)
Formationen Funktionen
Stab Gren Bat sämtliche Offiziere und höheren Unter- offiziere
Gren Stabskp, Gren Kp, Gren Aufkl Kp sämtliche
10. ABC-Abwehrtruppen (ABC Abw Trp)
Formationen Funktionen
KAMIR Ei Det sämtliche Offiziere und höheren Unter- offiziere
ABC Abw Labor, ABC Abw Bat, ABC Abw Ei Kp sämtliche
11. Militärjustiz (MJ)
Formationen Funktionen5
Stab OA sämtliche
MKG sämtliche
MAG sämtliche
Mil Ger sämtliche
5 Truppenrichter/in ist keine Funktion der Militärjustiz.
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Personensicherheitsprüfungen AS 2012
12. Ausbildung und Support (Ausb u Sup)
Formationen Funktionen
sämtliche Betr Det des HQA sämtliche
Betr Det MILAK sämtliche Mann- schaftsgrade und Unteroffiziere
Betr Det LBA, Betr Det LBA Betriebe sämtliche; das VBS kann Ausnahmen vorsehen
13. Stäbe Bundesrat
Formationen Funktionen
Stab BR NAZ sämtliche
14. Sämtliche Formationen
Formationen Funktionen
sämtliche Kdt, Kdt Stv, Chef Ei, Adj und Nof aller Stufen, Gst Of, Truppenrichter/in, Angehörige des Rotkreuzdienstes
15. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund
internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss Bei Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss, richtet sich die Prüfstufe nach den Anforderungen des betreffenden internationalen Abkommens.
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