AS 2012 1195
Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen
Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen
(CO;-Anrechnungsverordnung)
Änderung vom 2. März 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I
Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005! wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 ! Bei der Emissionsberechnung nach dem Gesetz dürfen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen gesamthaft im Durchschnitt der Jahre 2008-2012 bis im Umfang von höchstens 3,0 Mio. tCOzeq pro Jahr auf das Reduktionsziel angerech- net werden.
II Diese Anderung tritt am 1. April 2012 in Kraft.
2. Marz 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 641.711.1
2012-0080 1195