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AS 2012 1195

Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen

Verordnung über die Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen

(CO;-Anrechnungsverordnung)

Änderung vom 2. März 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005! wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 ! Bei der Emissionsberechnung nach dem Gesetz dürfen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen gesamthaft im Durchschnitt der Jahre 2008-2012 bis im Umfang von höchstens 3,0 Mio. tCOzeq pro Jahr auf das Reduktionsziel angerech- net werden.

II Diese Anderung tritt am 1. April 2012 in Kraft.

2. Marz 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 641.711.1

2012-0080 1195