AS 2012 2625
Beschluss Nr. 5/2010 des Gemischten Ausschusses EFTA-Mexiko: Technische Anpassungen von Anhang XIII des Abkommens: Vom öffentlichen Beschaffungswesen abgedeckte Waren
Übersetzung1
Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten mexikanischen Staaten Beschluss Nr. 5/2010 des Gemischten Ausschusses EFTA-Mexiko: Technische Anpassungen von Anhang XIII des Abkommens: Vom öffentlichen Beschaffungswesen abgedeckte Waren2
Angenommen am 7. Mai 2010 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Mai 2012
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.632.315.631.1. Dieser Beschluss wird weder in der AS noch in der SR veröffent- licht. Er kann in englischer Originalsprache beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar: www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/mexico/jcds-en.aspx
2012-1119 2625
Beschluss Nr. 5/2010 des Gemischten Ausschusses EFTA-Mexiko AS 2012
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