AS 2012 2895
Europäisches Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
Europäisches Übereinkommen vom 13. Dezember 1957 über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
SR 0.142.103; AS 1967 845
Anlage zum Übereinkommen
Bundesrepublik – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Deutschland1 Reisepass; – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener behelfsmässiger Reisepass; – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass für Kinder oder Kinderausweis der Bundesrepublik Deutschland; – gültige behelfsmässige Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland; – gültige Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland
23. Mai 2012 Bundeskanzlei
1 Seit dem 20. Dez. 2007 ersetzt diese Liste diejenige in AS 2004 3215.
2012-1128 2895
Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates AS 2012