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AS 2012 3007

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine

vom 8. März 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 12. Januar 20112 zur Aussenwirtschaftspolitik 2010 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20103 zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine; b. Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20104 zwischen der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft und der Ukraine.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 2. März 2011 Nationalrat, 8. März 2011 Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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