AS 2012 4097
Notenaustausch vom 16. Juli 2012 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 154/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Notenaustausch vom 16. Juli 2012 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 154/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
In Kraft getreten am 16. Juli 2012
Übersetzung1
Mission der Schweiz Brüssel, den 16. Juli 2012 bei der Europäischen Union
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion D Justiz und Inneres Brüssel
Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekreta- riat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 20. Juni 2012, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweize- rischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemein- schaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen-Assoziierungs- abkommen), das am 26. Oktober 20042 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:
«In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen- Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert: Verordnung (EU) Nr. 154/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
SR 0.362.380.52
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.362.31
2012-0575 4097
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. AS 2012 Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 154/2012
Dokument des Rates: PE-CONS 75/1/11 REV 1 VISA 262 COMIX 828 CODEC 2378 Datum der Annahme: 15. Februar 2012»3
Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziie- rungsabkommens informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation des Rates vom 20. Juni 2012 und diese Antwortnote Rechte und Pflich- ten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungsabkommens aufgeführt sind. Eine Kopie dieser Note wird der Europäischen Kommission, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.
Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
3 Verordnung (EU) Nr. 154/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Febr. 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex), in der Fassung gemäss ABl. L 58 vom 29.02.2012, S. 3.