AS 2012 5517
Änderungsurkunde zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion
Übersetzung1
Änderungsurkunde zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion
Abgeschlossen in Guadalajara am 22. Oktober 2010 Ratifikationsurkunde der Schweiz hinterlegt am 29. August 2012 Für die Schweiz in Kraft getreten am 29. August 2012
Teil I Vorwort Auf der Grundlage und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Konsti- tution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992)2 in der von den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994), (Minneapolis 1998), (Marrakesch 2002) und (Antalya 2006) geänderten Form, und insbesondere der Bestimmungen des Artikels 55, hat die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationa- len Fernmeldeunion (Guadalajara 2010) die nachstehenden Änderungen der vorge- nannten Konstitution beschlossen:
Kapitel V Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union
Art. 28 Finanzen der Union
165 5. Bei der Wahl seiner Beitragsklasse darf ein Mitgliedstaat diese bei den
PP-98 Klassen von drei oder mehr Einheiten nicht um mehr als 15 Prozent der Anzahl Einheiten, die er für die Periode davor gewählt hat, reduzieren, wobei der Betrag auf den nächst tieferen Wert in der Tabelle der Beitrags- einheiten zu runden ist. Bei den Klassen von unter drei Einheiten darf um höchstens eine Beitragsklasse reduziert werden. Der Rat gibt ihm die Moda- litäten für die schrittweise Realisierung dieser Verminderung in der Zeit zwischen den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten vor. Unter aus- sergewöhnlichen Umständen wie etwa Naturkatastrophen, die den Einsatz von internationalen Hilfsprogrammen erfordern, kann die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten jedoch eine stärkere Verminderung der Anzahl der Beitragseinheiten zulassen, wenn ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellt und beweist, dass er seinen Beitrag in der ursprünglich ge- wählten Klasse nicht mehr beibehalten kann.
SR 0.784.013
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2012 5517).
2 SR 0.784.01
2011-0570 5517
Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion. AS 2012 Änderungsurkunde, Guadalajara 2010
Teil II Zeitpunkt des Inkrafttretens Die in dieser Urkunde niedergelegten Änderungen treten in ihrer Gesamtheit als eine einzige Urkunde zum 1. Janur 2012 zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft, die dann Vertragsparteien der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmel- deunion (Genf 1992) sind und bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifizierungs-, Annah- me- oder Genehmigungsurkunde dieser Urkunde bzw. ihre Beitrittsurkunde hinter- legt haben.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Regierungsbevollmächtigten die Urschrift dieser Änderungsurkunde der Konstitution der Internationalen Fernmelde- union (Genf 1992) in der von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) geänderten Form unterzeichnet.
Geschehen zu Guadalajara, den 22. Oktober 2010
(Es folgen die Unterschriften)
Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion. AS 2012 Änderungsurkunde, Guadalajara 2010
Geltungsbereich am 19. September 2012 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Australien* 29. März 2012 29. März 2012 Belarus 23. Juli 2012 23. Juli 2012 Bulgarien 12. Dezember 2011 1. Januar 2012 Estland 6. Januar 2012 6. Januar 2012 Finnland 30. November 2011 1. Januar 2012 Frankreich* 10. August 2011 1. Januar 2012 Indonesien* 7. Februar 2012 7. Februar 2012 Korea (Süd-)* 8. Juli 2011 1. Januar 2012 Lettland 11. Juni 2012 11. Juni 2012 Malta 9. Februar 2012 B 9. Februar 2012 Monaco 11. Mai 2011 1. Januar 2012 Schweiz* 29. August 2012 29. August 2012 Spanien 15. Juni 2012 15. Juni 2012 Ungarn 12. Juni 2012 12. Juni 2012 Usbekistan 23. Januar 2012 23. Januar 2012 Vietnam 8. Dezember 2011 1. Januar 2012 * Vorbehalte und Erklärungen siehe hiernach. Die Vorbehalte und Erklärungen zum Abschluss der Zusätzlichen Konferenz der Regie- rungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion sind Bestandteil der Schlussakten. Sie werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen, deutschen und englischen Texte können bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge,
3003 Bern bezogen werden.
Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion. AS 2012 Änderungsurkunde, Guadalajara 2010
Gemeinsame Vorbehalte und Erklärungen
Erklärung Nr. 39 «Bei der Unterzeichnung der Schlussakten dieser Bevollmächtigtenkonferenz (Gua- dalajara, 2010) erklären die an der Konferenz anwesenden Delegationen der Länder formell, dass sie die Erklärungen und Vorbehalte aufrechterhalten, die ihre jeweili- gen Länder bei der Unterzeichnung der Schlussakten früherer, zum Abschluss von Staatsverträgen befugten Konferenzen der Union formuliert haben, wie wenn sie diese vollumfänglich an dieser Bevollmächtigtenkonferenz formuliert hätten.»
Zusatzerklärung Nr. 85 «Die an der Konferenz anwesenden Delegationen der Staaten beziehen sich auf die von Mexiko abgegebene Erklärung (Nr. 70), soweit diese Erklärung und jeder weite- re analoge Text auf die von den Äquatorialländern formulierte Erklärung von Bogota vom 3. Dezember 1976 sowie auf die Forderungen dieser Länder betreffend Ausübung souveräner Rechte auf Abschnitte der geostationären Satellitenumlauf- bahn – oder auf jegliche weiteren damit verbundenen Forderungen – Bezug nehmen, und vertreten die Ansicht, dass diese Forderungen von dieser Konferenz nicht aner- kannt werden können. Die Delegationen legen auch Wert darauf zu erklären, dass der Verweis auf die «geografische Lage bestimmter Länder» in Artikel 44 der Konstitution keine Aner- kennung der Forderung nach jeglichen Vorzugsrechten an der geostationären Satel- litenumlaufbahn impliziert.»