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AS 2012 6537

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

Änderung vom 31. Oktober 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:

Art. 25 Abs. 3 und 3bis 3 Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ist zuständig für die Genehmi- gung von Versandstückmustern sowie für gefahrgutrechtliche Genehmigungen für den Versand radioaktiver Stoffe. 3bis Das Bundesamt für Verkehr ist zuständige Behörde im Sinne des ADR für das Inverkehrbringen, die Konformitätsbewertung, die Neubewertung der Konformität, die wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und ausserordentlichen Prü- fungen sowie die Marktüberwachung von Umschliessungen für gefährliche Güter nach der Gefahrgutumschliessungsverordnung vom 31. Oktober 20122.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

31. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova