AS 2013 2497
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik
vom 28. September 2012
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20122, beschliesst:
Art. 1
1 Das Übereinkommen Nr. 122 vom 9. Juli 19643 über die Beschäftigungspolitik,
wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 28. September 2012 Nationalrat, 28. September 2012 Der Präsident: Hans Altherr Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 17. Januar 2013 unbenützt abge- laufen.4
13. August 2013 Bundeskanzlei