AS 2013 2787
AS 2013 2787
Zollabkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)
SR 0.631.252.512; AS 1978 1281
Übersetzung1
Änderung des Abkommens Vom Bundesrat genehmigt am 26. Juni 2013 In Kraft getreten für die Schweiz am 10. Oktober 2013
Absatz 2bis erhält folgende Fassung: «2bis. Der Verwaltungsausschuss lässt eine internationale Organisation zur Über- nahme der Verantwortlichkeit für die wirksame Gestaltung und Funktionsweise eines internationalen Bürgschaftssystems zu. Die Zulassung wird erteilt, solange die Organisation die in Anlage 9 Teil III niedergelegten Mindestvoraussetzungen und -erfordernisse erfüllt. Der Verwaltungsausschuss kann die Zulassung widerrufen, wenn diese Mindestvoraussetzungen und -erfordernisse nicht mehr gegeben sind.»
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2013 2787).
2013-1496 2787
TIR-Abkommen AS 2013