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AS 2013 289

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht

Verordnung des BBT über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht

vom 3. Dezember 2012

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verordnet:

Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 11. Februar 19831 über die Ausbildung und die Lehr- abschlussprüfung der Fotolaboranten (35200-35202); b. der dazugehörige Lehrplan vom 11. Februar 19832 für den beruflichen Unterricht.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

1 Fotolaboranten-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2013 begonnen

haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.

2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2017 auf sein Verlangen

nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.

3. Dezember 2012 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Der geschäftsführende Vizedirektor: Blaise Roulet

SR 412.101.221.92

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