AS 2013 3693
Geschäftsreglement des Nationalrates
Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes)
Änderung vom 21. Juni 2013
Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 29. August 20111 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. September 20112, beschliesst:
I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 28a Abs. 2 Aufgehoben
Art. 28b Abs. 4 Aufgehoben
Art. 30 Abs. 3 und 4 3 Eine dringliche Interpellation oder eine dringliche Anfrage muss spätestens bis zu Beginn der dritten Sitzung einer dreiwöchigen Session eingereicht werden. Sie wird vom Bundesrat in der gleichen Session beantwortet. 4 Das Büro kann eine dringliche Interpellation im Einverständnis mit deren Urhebe- rin oder Urheber in eine dringliche Anfrage umwandeln.
2013-1613 3693
Geschäftsreglement des Nationalrates AS 2013
Gliederungstitel vor Art. 30a abis. Aktuelle Debatte
Art. 30a
1 Ineiner dreiwöchigen Session wird eine aktuelle Debatte durchgeführt, wenn
75 Ratsmitglieder dies bis zu Beginn der dritten Sitzung der Session verlangen.
2 Das Begehren für die Durchführung einer aktuellen Debatte gibt die dringlichen
Interpellationen an, die behandelt werden müssen.
Art. 46 Abs. 4 und 5
4 Unabhängig von der Beratungsform kann die Urheberin oder der Urheber eine
parlamentarische Initiative, eine Motion oder ein Postulat mündlich begründen. Ebenfalls erhält das Wort, wer zuerst die Ablehnung beantragt hat. Eine Interpellan- tin oder ein Interpellant erhält das Wort, wenn Diskussion beschlossen wird.
5 Unabhängig von der Beratungsform kann bei der Vorprüfung einer Standesinitia-
tive ein Ratsmitglied aus dem Kanton, welcher Urheber der Initiative ist, die Initia- tive mündlich begründen, sofern die Mehrheit der Abgeordneten des Kantons ein solches Ratsmitglied bezeichnet.
Art. 50 Abs. 5 dritter Satz
5 … Vorbehalten bleibt Artikel 46 Absätze 3 und 4.
II Das Büro des Nationalrates bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 21. Juni 2013 Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Inkraftsetzung Diese Änderung tritt am 25. November 2013 in Kraft.
9. September 2013 Büro des Nationalrates
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