Lexipedia

AS 2013 47

Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich

Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich

vom 30. November 2012

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 20121 über die internationale Quellenbesteuerung (IQG), verordnet:

Art. 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Frist für die unwiderrufliche Kreditzusage der Abwick- lungsgesellschaft und die Fälligkeit der Vorauszahlung in Ausführung des Abkom- mens vom 6. Oktober 20112 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusam- menarbeit im Steuerbereich (Abkommen mit dem Vereinigten Königreich).

Art. 2 Frist für die unwiderrufliche Kreditzusage Die Abwicklungsgesellschaft muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung die unwiderrufliche Kreditzusage spätestens am 20. Dezember 2012 abgeben. Tritt diese Verordnung nach dem 20. Dezember 2012 in Kraft, so muss die Abwicklungsgesell- schaft die Kreditzusage am Tag nach dem Inkrafttreten der Verordnung abgeben.

Art. 3 Fälligkeit der Vorauszahlung Die Vorauszahlung an die Eidgenössische Steuerverwaltung wird am 7. Januar 2013 fällig.

SR 672.473.67

2012-2698 47

Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen AS 2013 an das Vereinigte Königreich

Art. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach Eingang der späteren der beiden Notifikationen nach Artikel 44 Absatz 1 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich in Kraft.3 4

30. November 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

3 Dieses Abk. tritt am 20. Dez. 2012 in Kraft.

4 Diese V wurde am 20. Dez. 2012 vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (Art. 7 Abs. 3 PublG; SR 170.512).

48

Verordnung über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich | Lexipedia | Lexipedia