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AS 2013 5525

Internationales Übereinkommen vom 2. November 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls vom 17. Februar 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL73/78-Konvention)

Internationales Übereinkommen vom 2. November 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls vom 17. Februar 1978 zu diesem Übereinkommen

SR 0.814.288.2; AS 1988 1652

Protokoll vom 26. September 1997 (MARPOL PROT 1997) zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, in der Fassung des Protokolls zu diesem Übereinkommen 1978 Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. März 20131

Beitritt der Schweiz zur überarbeiteten Anlage VI des Übereinkommens Am 24. September 2013 ist die Schweiz2 der überarbeiteten Anlage VI MARPOL beigetreten.

«Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Schiffe» des Protokolls vom 26. September 1997 zur Änderung des Internationalen Überein- kommens vom 2. November 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, in der Fassung des Protokolls vom 17. Februar 1978 (MARPOL73/78- Konvention) beigetreten. Die Schweizerische Beitrittsurkunde wurde am 24. September 2013 hinterlegt. Das Protokoll von 1997 und die überarbeitete Anlage VI wird gemäss Artikel 16 des Übereinkommens am 24. Dezember 2013 für die Schweiz in Kraft treten.

1 AS 2013 5523 2 Der Text dieser Anlage wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts nicht veröf- fentlicht. Separatdrucke unter dem Titel «Internationales Übereink. vom 2. Nov. 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Prot. vom 17. Febr. 1978 zu diesem Übereink. (MARPOL 73/78-Konvention), Anlagen I–VI mit Anhängen» sind beim Amt für Bundesbauten, 3003 Bern, oder über «bbl.admin.ch/bundespublikationen» erhältlich.

2012-2222 5525

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