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AS 2014 2611

AS 2014 2611

Übereinkommen vom 20. März 1958

über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

Änderung der Beilagen

Reglement Nr. 127 zum Übereinkommen!

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich ihres Fussgängerschutzes

Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. November 2012

Geltungsbereich des Reglements Nr. 127

Reglement Nr. 128 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Leuchtdioden-Lichtquellen (LED) zur Verwendung in genehmigten Leuchteinheiten von Motorfahrzeugen und ihren Anhängern

Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. November 2012

Geltungsbereich des Reglements Nr. 128

Reglement Nr. 129 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von weiterentwickelten Kinder-Rückhaltesystemen (ECRS)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013

Geltungsbereich des Reglements Nr. 129

1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt fiir Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

2014-1772 2611

Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, AS 2014 Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut

oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die

gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen

Vorschriften erteilt wurden. Übereink.

Reglement Nr. 130 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich ihres Spurhaltewarnsystems (LDWS)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013

Geltungsbereich des Reglements Nr. 130

Reglement Nr. 131 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen hinsichtlich ihres Notbrems-Assistenzsystems (AEBS)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 9. Juli 2013

Geltungsbereich des Reglements Nr. 131

Reglement Nr. 132 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Nachrüst- Abgasreinigungsanlagen (REC) für schwere Nutzfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Traktoren und für mobile Maschinen und Geräte, ausgerüstet mit Kompressionszündungsmotoren

Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. Juni 2014

Geltungsbereich des Reglements Nr. 132

Reglement Nr. 133 zum Übereinkommen Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen

hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Rezyklierbarkeit und Verwertbarkeit

Angewendet durch die Schweiz seit dem 17. Juni 2014

Geltungsbereich des Reglements Nr. 133

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