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AS 2014 2617

AS 2014 2617

Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

SR 0.814.05; AS 1992 1125

Änderung der Anlage IX1 Angenommen am 10. Mai 2013 In Kraft getreten am 27. Mai 2014

Übersetzung2

Anlage IX

Liste B

B3 Abfälle aus vorwiegend organischen Bestandteilen, die Metalle oder anorganische Stoffe enthalten können … B3026 Folgende Abfälle aus der Vorbehandlung von Verbundverpackungen für Flüssigkeiten, die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen: – nichttrennbare Kunststofffraktion – nichttrennbare Kunststoff-Aluminium-Fraktion B3027 Abfälle aus Selbstklebeetiketten, die Rohstoffe aus der Etikettenherstel- lung enthalten …

1 Der Beschluss BC-11/6 der elften Konferenz der Vertragsparteien hat in der Anlage IX die neuen Einträge B3026 und B3027 eingefügt.

2 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2014 2617).

2014-2069 2617

Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle AS 2014 und ihrer Entsorgung. Basler Übereink.

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