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AS 2014 2627

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Doppelberuf Gipser und Maler

Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Doppelberuf Gipser und Maler

vom 22. Juli 2014

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verordnet:

Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts Das Reglement vom 20. April 19701 über die Ausbildung und die Lehrabschluss- prüfung für den Doppelberuf Gipser und Maler (52101) wird aufgehoben.

Art. 2 Übergangsbestimmungen 1 Lernende, die ihre Bildung als Gipser und Maler vor dem 1. Januar 2015 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.

2 Wer die Lehrabschlussprüfung für Gipser und Maler bis zum 31. Dezember 2019

wiederholt, kann verlangen, nach bisherigem Recht beurteilt zu werden.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

22. Juli 2014 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Josef Widmer Stellvertretender Direktor

SR 412.101.222.11

1 BBl 1970 II 535

2014-2044 2627

Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung AS 2014 für den Doppelberuf Gipser und Maler. V des SBFI

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