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AS 2014 3199

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

SR 0.311.544; AS 2013 65

Geltungsbereich am 25. September 2014, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Angola 19. September 2014 B 19. Oktober 2014 Côte d’Ivoire 25. Oktober 2012 B 24. November 2012 Europäische Union* 21. März 2014 20. April 2014 Ghana 14. Januar 2014 B 13. Februar 2014 Liechtenstein* 10. Dezember 2013 B 9. Januar 2014 Sierra Leone 12. August 2014 11. September 2014 Venezuela* 10. Juni 2013 B 10. Juli 2013 * Vorbehalte und Erklärungen (die Erklärungen aller Vertragsstaaten über die zentralen Behörden, gemäss Art. 13 Abs. 2 sind im oben erwähnten Geltungsbereich nicht mit * aufgeführt). Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2013 65 3525.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2014-2531 3199

Unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und AS 2014 Komponenten und Munition und unerlaubter Handel damit. Zusatzprot.

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